Mietbedingungen Triaan Texel

Bedingungen Vermietung Ferienhäuser Triaan.

A. Definitionen: Unter diesen Bedingungen wird verstanden.

1. Ferienunterkunft: Ferienhaus für 6 Personen, Gruppenunterkunft für 18 Personen und Ferienhaus für 4 Personen.

2. Vermieter: Person, die die Ferienunterkunft zur Verfügung stellt.

3. Mieter die Person, die mit dem Vermieter den Vertrag über die Ferienunterkunft abschließt.

4. Verhaltensregeln; Regeln für die Nutzung und den Aufenthalt auf dem Erholungsgebiet und dem Platz in der Ferienunterkunft.

5. Mietpreis: Der Mietpreis beinhaltet keine zusätzlichen Kosten.

6. Sei, er kann auch als weiblich oder neu interpretiert werden.

B. Inhalt des Vertrages:

1. Zu Erholungszwecken stellt der Vermieter dem Mieter die vereinbarte Ferienunterkunft für den vereinbarten Zeitraum nicht zum Daueraufenthalt zur Verfügung.

2. Der Vertrag kommt auf der Grundlage der vom Vermieter an den Mieter übermittelten schriftlichen Angaben zustande.

C. Solidität und Sicherheit:

1. Der Vermieter hat das Recht, die Solidität und Sicherheit der vorhandenen Brandmelder, Löschmittel, Strom-, Gas- und Wasserinstallation in der Ferienunterkunft zu überprüfen.

2. Wenn der Mieter ein Sauerstoffgerät verwendet, muss dies dem Vermieter vor dem Starttermin bekannt sein.

D. Pflichten des Mieters: Der Mieter ist verpflichtet:

1. Die Miete und die Kaution zu zahlen, auch wenn er den Aufenthalt nicht nutzt oder für einen Teil der Mietzeit, es sei denn, die Stornierungskosten werden gemäß Artikel H.

2 bezahlt. Nutzen Sie den Aufenthalt sorgfältig, in Übereinstimmung mit seinem Ziel (Erholung).

3. Folgen Sie den Anweisungen des Vermieters.

4. Den Aufenthalt nicht an andere als in dieser Vereinbarung angegebene Personen zu vergeben oder zu vermieten.

5. Liefern Sie den Aufenthalt pünktlich (wie in dieser Vereinbarung) und im gleichen Zustand wie zu Beginn der Mietzeit.

E. Kosten während der Miete:

a. Die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung des Aufenthalts während der Mietzeit stehen, wie z. B. Bußgelder, gehen zu Lasten des Mieters.

b. Die notwendigen Kosten für die normale Wartung und Reparatur gehen zu Lasten des Vermieters. Liegt ein Mangel vor, muss sich der Mieter unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten zu besprechen.

c. Reparaturen, die durch unsachgemäße Verwendung durch den Mieter verursacht werden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

F. Schaden:

a. Im Falle von Diebstahl, Beschlagnahme oder erheblicher Beschädigung der Unterkunft, des Inventars und des Zubehörs wird sich der Mieter mit dem Vermieter beraten. Der Mieter hält sich an die Anweisungen des Vermieters.

b. Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, diese können ihm nicht zugerechnet werden. Der Schaden kann nicht vom Mieter zurückgefordert werden, wenn er durch eine im Voraus abgeschlossene Versicherung für diesen Aufenthalt abgedeckt ist. Jede Selbstbeteiligung, die der Versicherte.

G. Kaution:

1. At Beginn der Mietzeit zahlt der Mieter eine Kaution an den Vermieter. Dieser Betrag wird vom Vermieter dem Mieter nach Abzug dessen, was der Mieter dem Vermieter noch schuldet, zurückerstattet. Z.B. Schäden am Mietobjekt, die dem Mieter zuzurechnen sind und Verwaltungskosten. 2. Wenn die Kaution nicht ausreicht, kann der Vermieter den Mieter für den Selbstbehalt ansprechen.

H. Stornierung Mieter:

1. Mieter muss schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail stornieren.

2. Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter folgende Stornokosten:

a. 30% des Mietpreises, wenn Sie mehr als 182 Tage vor Beginn der Mietzeit stornieren

b. 50% des Mietpreises, wenn Sie zwischen 182 Tagen und 121 Tagen vor Beginn der Mietzeit stornieren

c. 75% des Mietpreises, wenn Sie zwischen 121 Tagen und 61 Tagen vor Beginn der Mietzeit stornieren.

d. 90% des Mietpreises, wenn Sie zwischen 61 Tagen und 7 Tagen vor Beginn der Mietzeit stornieren

e. 100% des Mietpreises, wenn Sie zwischen 7 Tagen und dem Tag des Startdatums stornieren.

3. Zusätzlich zu den Stornokosten kann der Vermieter einen Pauschalbetrag von € 25,00 an Verwaltungskosten berechnen.

4. Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg.

a. Im Falle eines vollständigen Lockdowns durch niederländische Regierungen (lokale, provinzielle, nationale Regierung) und wir können Sie nicht empfangen, erhalten Sie 50% der Miete.

b. Vermieter kann den Mieter empfangen, aber der Mieter traut sich nicht zu kommen, dann fallen die normalen Stornokosten für den Mieter an.

c. Wenn der Mieter selbst aus einem von der niederländischen Regierung ausgewiesenen Sperrgebiet kommt und Sie nicht kommen können, erhalten Sie 50% der Miete.

d. Wenn der Vermieter den Mieter nicht empfangen kann, der Mieter aber zu uns kommen kann, kann der Mieter den Urlaub kostenlos verschieben oder die vollständige Zahlung zurückverlangen. Wenn der Mieter in einen teureren oder günstigeren Buchungszeitraum umziehen möchte, kann der Vermieter dessen Wert anpassen.

I. Zahlung:

1.De Mieter hat unter Einhaltung der vereinbarten Frist(en) zu zahlen.

2.Kommt der Mieter trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

J. Verhaltensregeln:

1. Der Mieter, seine Familienangehörigen, Gäste, Besucher und etwaige Nutzer sind verpflichtet, die vom Vermieter aufgestellten Verhaltensregeln einzuhalten.

2. Der Mieter ist für das Verhalten seiner Familienmitglieder, Gäste, Besucher und Benutzer während des Aufenthalts verantwortlich.

3. Der Vermieter wird den Mieter über die Verhaltensregeln informieren.

K. Vorzeitige Kündigung durch Vermieter und Räumung bei Nichterfüllung:

1. Wenn der Urlauber, seine Familienmitglieder, Gäste oder Besucher die Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Bedingungen, den Verhaltensregeln oder den staatlichen Vorschriften trotz vorheriger Abmahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß einhalten und in einem solchen Umfang, dass nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness des Vermieters nicht verlangt werden kann, dass der Vertrag fortgesetzt wird, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Danach muss der Mieter / Urlauber die Ferienunterkunft räumen und die Unterkunft und das Gelände dringend verlassen.

2.Versäumt es der Mieter/Urlauber, seine Ferienunterkunft zu räumen, ist der Vermieter berechtigt, die Ferienunterkunft auf Kosten des Urlaubers zu räumen.